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Internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität
Druckfolie zur Herstellung von Falschgeld
© picture-alliance / dpa
Eine neue Herausforderung für die Staatengemeinschaft
Die Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität (OK) ist eine der großen neuen Herausforderungen für die Staatengemeinschaft. Nach Schätzungen u. a. der Vereinten Nationen werden inzwischen jährlich mehrere hundert Mrd. USD mit den Geschäften der transnationalen organisierten Kriminalität umgesetzt. Neben dem schon beinahe "klassischen" Rauschgifthandel sind vor allem Geldwäsche, Schleusung illegaler Migranten und Menschenhandel, Waffenhandel und die Verschiebung von Kraftfahrzeugen und hochwertigen Waren lukrative Betätigungsfelder der OK.
Rasch fortschreitende Entwicklungen in der Kommunikationstechnologie eröffnen dem organisierten Verbrechen neue technische Möglichkeiten der Begehung von Wirtschafts- und anderen Straftaten, sog. Internet-, High Tech- oder Cyber Crimes/Verbrechen. Von der organisierten Kriminalität geht eine Gefahr für die internationale Sicherheit und Stabilität aus; besonders betroffen sind junge Staaten auf dem Weg der Demokratisierung sowie Staaten mit schwachen bzw. korrupten Regierungs- und Verwaltungsstrukturen.
Bilaterale Zusammenarbeit
Deutschland hat mit einer Reihe von Staaten überwiegend im mittel- und osteuropäischen Raum bilaterale Abkommen über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der OK geschlossen. An zahlreichen Botschaften gibt es Verbindungsbeamte des Bundeskriminalamtes (BKA).
Die Rolle der EU
Die Europäische Union befasst sich seit Mitte der neunziger Jahre intensiv mit der Bekämpfung der OK. Die Vereinbarung verstärkter Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres nach dem Vertrag von Amsterdam (1997) hat auch die Möglichkeiten koordinierten Vorgehens gegen das organisierte Verbrechen erheblich verbessert. Auf dem Europäischen Rat von Tampere im Oktober 1999 war die EU-weite Verbrechensbekämpfung eines der Hauptthemen der Beschlüsse für die "Schaffung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts". Zur Umsetzung der weitgesteckten Ziele in den Bereichen Justiz und Inneres war in Tampere ein Aktionsprogramm bis 2004 (Tampere I) verabschiedet worden. Diesem folgte das am 5. November 2004 verabschiedete Haager Programm (2005-2009).
Die Europäische Polizeibehörde (Europol) mit Sitz in Den Haag ist die polizeiliche Zentralstelle für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und für die Verbrechensanalyse. Sie soll Informationen und Erkenntnisse sammeln, analysieren und weitergeben und dadurch die nationalen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung schwerwiegender Formen der internationalen Kriminalität unterstützen. Die Befugnisse von Europol wurden im November 2002 erweitert: Europol kann sich demgemäß auch an gemeinsamen Ermittlungsgruppen der Mitgliedstaaten beteiligen und einzelne Mitgliedstaaten ersuchen, Ermittlungen aufzunehmen. Europol fungiert ferner seit 2006 als Zentralstelle für die Bekämpfung der Eurofälschung.
2002 wurde die europäische Stelle zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren organisierten Kriminalität (EUROJUST) ins Leben gerufen, die die Zusammenarbeit der europäischen Staatsanwaltschaften koordinieren soll. Darüber hinaus unterstützt die EU die regionale Zusammenarbeit im Polizei- und Justizwesen in ihren Nachbarstaaten durch Sonderprogramme, wie dem CARDS-Programm für den Balkan.
Task Force Organized Crime des Ostseerates
Im Ostseeraum hat sich die Task Force Organized Crime (Arbeitsstab Organisierte Kriminalität) zu einem wichtigen Forum praxisorientierter Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der OK entwickelt. Schwerpunktthemen dieser Arbeitsgruppe des Ostseerates sind die Verstärkung des kriminalitätsbezogenen Informationsaustausches und die Durchführung gemeinsamer Operationen von Polizei-, Zoll- und Grenzschutzdienststellen der Teilnehmerstaaten. Die besondere integrationspolitische Bedeutung der Task Force liegt darin, dass sie EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten, EU-Beitrittskandidaten und Russland in Strukturen internationaler Kooperation auf dem Gebiet der Kriminalitätsbekämpfung zusammenführt.
Financial Action Task Force (FATF)
Die Financial Action Task Force (FATF) ist das wichtigste Gremium der internationalen Zusammenarbeit gegen die Geldwäsche. Während des G7-Gipfels in Paris 1989 gegründet, hat sie mittlerweile 33 Mitglieder (zumeist OECD-Staaten sowie den Golfkooperationsrat und die Europäische Kommission). Ihr Sekretariat befindet sich unter dem Dach der OECD. Aufgabe der FATF ist es, Methoden der Geldwäsche aufzudecken, Politikempfehlungen für wirksame Maßnahmen gegen die Geldwäsche zu entwickeln und weltweit dafür zu werben. Die FATF verabschiedete 1990 die 40 Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäsche mit einer Liste von möglichen Gegenmaßnahmen in den Bereichen Strafrecht, Strafverfahren, polizeiliche Zusammenarbeit, Finanz- und Bankenwesen und internationale Zusammenarbeit.
In Folge der Terroranschläge vom 11.09.2001 wurde das Mandat der FATF zudem um die Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus erweitert. Zu diesem Zweck wurden die bisherigen 40 Empfehlungen gegen Geldwäsche um neun spezielle Empfehlungen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus ergänzt. Aufmerksamkeit rief die erstmals im Juni 2000 veröffentlichte und danach aktualisierte Liste der "bei der Bekämpfung der Geldwäsche nicht kooperierenden Staaten" ("non-cooperating countries or territories", NCCTs) hervor, denen Sanktionen angedroht wurden, sofern sie keine Anstrengungen auf diesem Feld unternähmen.
G8 - Rom/Lyon-Gruppe
Die Staats- und Regierungschefs der G8 bestätigten auf ihrem Gipfel von Halifax 1995 die globalen Gefahren der OK und setzten eine hochrangige Expertengruppe, die so genannte Lyon Gruppe, mit dem Auftrag ein, bestehende internationale Übereinkünfte und Mechanismen zur OK-Bekämpfung zu sichten, zu bewerten und bei etwaigen Lücken Abhilfe vorzuschlagen. Hierzu hat die Lyon Gruppe 1996 vierzig Empfehlungen erarbeitet, die seither sowohl von den G8-Mitgliedsländern wie auch von anderen Staaten weitgehend umgesetzt wurden. Seit 2001 finden die Treffen der Lyon Gruppe gemeinsam mit der zur Terrorismusbekämpfung eingerichteten Rom-Gruppe statt. Unter der kanadischen Präsidentschaft in 2002 wurden die 40 Empfehlungen aktualisiert, unter anderem mit dem Ziel, Verbindungen zwischen organisierter Kriminalität und Terrorismus stärker zu berücksichtigen.
Maßnahmen der Vereinten Nationen
Die Vereinten Nationen (VN), auf deren Tagesordnung die Verbrechensbekämpfung seit 1950 steht, haben auf der Weltministerkonferenz über Internationales Organisiertes Verbrechen 1994 in Neapel erstmals eine umfassende VN-Strategie gegen die internationale organisierte Kriminalität formuliert. Der dort verabschiedete "Globale Aktionsplan gegen das organisierte Verbrechen" stellt einen detaillierten Katalog notwendiger Maßnahmen in den einzelnen Staaten und für ihre Zusammenarbeit untereinander auf. Die Thematik ist seitdem auch regelmäßiger Schwerpunkt der Verbrechensverhütungskommission (VVK) als der für Fragen der Verbrechensbekämpfung zuständigen Fachkommission des Wirtschafts- und Sozialrats der VN (ECOSOC). Die VVK erarbeitet Empfehlungen im Bereich der Verbrechensverhütung und -bekämpfung sowie für den Umgang mit Straftätern, steuert und überwacht die entsprechenden VN-Programme und koordiniert die Tätigkeit von regionalen und überregionalen Institutionen in diesem Bereich.
Die Generalversammlung der VN hat am 15.11.2000 das umfassende Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und Zusatzprotokolle gegen die Schleusung von Migranten, sowie gegen den Menschen- und insbesondere den Frauen- und Kinderhandel verabschiedet. Ein weiteres Zusatzprotokoll, gegen die unerlaubte Herstellung von und den Handel mit Feuerwaffen, wurde am 31.05.2001 von der Generalversammlung verabschiedet. Das Übereinkommen und die Zusatzprotokolle sind mittlerweile in Kraft getreten. Deutschland gehört seit dem 14. Juli 2006 zu den Vertragsstaaten des Übereinkommens und der beiden erstgenannten Zusatzprotokolle. Die für die Ratifikation des Zusatzprotokolls zur Feuerwaffenproblematik notwendige Änderung des deutschen Waffenrechts ist am 1. April 2008 in Kraft getreten.
Ein weiterer Meilenstein für die Bekämpfung des organisierten Verbrechens ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, das im Dezember 2003 nach zweijährigen Verhandlungen zur Unterzeichnung aufgelegt wurde. Deutschland hat dieses Übereinkommen am 9. Dezmber 2003 unterzeichnet.
Eine wichtige praktische Rolle bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität spielt das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Kriminalitätsbekämpfung (UNODC) in Wien.
Konventionen des Europarats
Der Europarat hat mit der Erarbeitung einer Konvention betreffend die Geldwäsche sowie die Ermittlung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten (1990) ebenfalls einen für die OK-Bekämpfung wichtigen völkerrechtlichen Vertrag geschaffen. Eine Vorreiterrolle übernahm der Europarat mit dem Übereinkommen gegen Datennetzkriminalität (Convention on Cyber Crime), welches am 23. November 2001 in Budapest von 26 Staaten, darunter auch Deutschland, unterzeichnet wurde. Es ist das erste internationale Abkommen zur Bekämpfung dieser neuen Form der Kriminalität.
Die Europarats-Konvention gegen Menschenhandel wurde am 16. Mai 2005 zur Unterzeichnung aufgelegt. Zwei weitere Konventionen zielen auf die Bekämpfung der Korruption in straf- und zivilrechtlicher Hinsicht (1999). In diesem Zusammenhang ist auch die OECD-Konvention über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr (17.12.1997) erwähnenswert, der alle 30 OECD-Staaten und sechs Nichtmitgliedstaaten angehören.
Stand 19.09.2011
