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Aktionsplan
Zusammenfassung
Die Bundesregierung hat am 12. Mai 2004 den ressortübergreifenden Aktionsplan "Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung" verabschiedet. Ziel des Aktionsplans war es, Krisenprävention als politische Querschnittsaufgabe auf staatlicher und gesellschaftlicher Ebene zu etablieren. Gleichzeitig wurden Wege aufgezeigt, Institutionen und Instrumente der Krisenprävention zu schaffen oder auszubauen und kohärenter als bisher einzusetzen.
Auch die jetzige Bundesregierung bekennt sich zum Ansatz der Vernetzten Sicherheit, der Aktionsplan und die mit ihm geschaffenen Strukturen haben weiter Bestand. Mit dem Aktionsplan hat sich die Bundesregierung verpflichtet, dem Deutschen Bundestag alle zwei Jahre über ihre krisenpräventive Politik und die Umsetzung des Aktionsplans Bericht zu erstatten.
Grundgedanken des Aktionsplans
Deutsche Außenpolitik ist Friedenspolitik. Die Prävention und Bewältigung von Krisen gehört zu den Schwerpunkten dieser Politik. Auch die Bundeswehr ist ein wesentliches Instrument deutscher Friedenspolitik. Zivile Krisenprävention ist eine langfristige Aufgabe.
Im Gesamtkonzept "Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung" hat die Bundesregierung bereits im April 2000 ihre Grundsätze zur Krisenprävention festgelegt.
Der am 12. Mai 2004 verabschiedete Aktionsplan „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ bildet den politischen Referenzrahmen für die krisenpräventive Politik der Bundesregierung.
Der Aktionsplan ist als ein Programm zu verstehen, in dem sich die Bundesregierung zu einer ambitionierten Politik der Krisenprävention verpflichtet. Zugleich erkennt der Aktionsplan die besondere Bedeutung zivilgesellschaftlicher Akteure in der Krisenprävention an.
Nichtregierungsorganisationen sind gegenüber staatlichen Akteuren oft im Vorteil, da sie basisnah arbeiten können und direkten Zugang zu zivilgesellschaftlichen Gruppen in den betroffenen Ländern haben. Daher sind Kooperationsangebote an nichtstaatliche Akteure fester Bestandteil des Aktionsplans. Die Bundesregierung fördert zivilgesellschaftliche Ansätze der Krisenprävention auf vielfältige Art.
Auf der Grundlage des Aktionsplanes wurde des Ressortkreises "Zivile Krisenprävention" und der „Beirat zivile Krisenprävention“ geschaffen. Später kam noch der BT-Unterausschuß Zivile Krisenprävention und vernetzte Sicherheit dazu.
An der Erarbeitung des Plans haben neben der Bundesregierung auch Repräsentanten der Legislative, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und anderer Institutionen mitgewirkt.
Der Aktionsplan
- beschreibt Konfliktstrukturen und daraus resultierende Herausforderungen für die Staatengemeinschaft
- schafft nationale Strukturen für Krisenprävention
- zeigt in 161 konkreten Aktionsempfehlungen operative Handlungsfelder für die zivile Friedenspolitik der Bundesregierung auf.
Die Aktionsempfehlungen konzentrieren sich auf folgende Bereiche:
- Stärkung deutscher Beiträge zu multilateralen Ansätzen
- Wiederaufbau staatlicher Strukturen in Krisenregionen
- Förderung von Friedenspotentialen in der Zivilgesellschaft
- Sicherung der Lebensgrundlagen der Menschen in Krisenregionen
Stand 28.02.2011
