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Nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung

Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV)

Ein Handzettel gegen die Atomwaffen. Der Bundestag debattiert über die Atombewaffnung der Bundeswehr. © Bundesbildstelle

Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) verpflichtet die Kernwaffenstaaten auf das Ziel vollständiger nuklearer Abrüstung. Im Gegenzug verzichten die Nichtkernwaffenstaaten auf Nuklearwaffen. Der NVV schreibt die Zusammenarbeit der Vertragspartner bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie fest. Mehr

Regionale Spezifikationen

Der Konflikt um das iranische Atomprogramm

Seit 2002 bestehen massive Fragen und Zweifel am Charakter des iranischen Nuklearprogramms. Die IAEO, der VN-Sicherheitsrat und die E3+3-Staaten forderten Iran wiederholt zu Kooperation und Transparenz auf.

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Nordkoreanisches Atomprogramm

Die Sorge um das nordkoreanische Nuklear- und Raketenprogramm beschäftigt seit den Tests vom Mai 2009 verstärkt die internationale Gemeinschaft. Die Sechs-Parteien-Gespräche sind seit Ende 2008 ins Stocken geraten. Auch unter den geänderten innenpolitischen Bedingungen nach dem Tod Kim Jong Ils am 17. Dezember 2011 erscheint Nordkorea bisher nicht bereit, auf Atomwaffen zu verzichten.
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