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Ächtung von Antipersonenminen

Das "Ottawa"-Überein-kommen (Überein­kommen vom 18. September 1997 über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung) ist das zentrale Vertragswerk zur weltweiten Ächtung von Antipersonenminen. Seit seinem Inkrafttreten am 1. März 1999 ist es ein Meilenstein des humanitären Völkerrechts.

Das Ottawa-Übereinkommen wurde am 3. und 4. Dezember 1997 in Ottawa von 121 Staaten, darunter Deutschland, unterzeichnet; inzwischen haben 161 Staaten ratifiziert beziehungsweise sind beigetreten.

Seine wichtigsten Bestimmungen sehen vor:

  • ein umfassendes Verbot von Herstellung, Einsatz, Transfer sowie Lagerung aller Arten von Antipersonenminen;
  • die Verpflichtung zur Zerstörung bestehender Bestände innerhalb von 4 Jahren;
  • die Verpflichtung zur Räumung verlegter Antipersonenminen innerhalb von 10 Jahren, wobei diese Frist im Einzelfall durch Beschluss der Vertragsstaatenkonferenz verlängert werden kann;
  • die Verpflichtung zur Zusammenarbeit bei Minenräumung (einschließlich ihrer technischen Unterstützung), Unterrichtung über die Minengefährdung und Opferfürsorge im Rahmen des Möglichen;
  • ein glaubwürdiges Verifikationsregime.

Umsetzung

Die Umsetzung des Ottawa-Übereinkommens verläuft erfolgreich. Der Handel mit Antipersonenminen ist praktisch zum Erliegen gekommen, die Zahl der Herstellerländer ist erheblich zurückgegangen. Nur noch drei Staaten haben in den letzten Jahren Antipersonenminen eingesetzt. Mehr als 45 Millionen Antipersonenminen in Lagerbeständen sind seit Inkrafttreten des Ottawa-Übereinkommens vernichtet worden, 88 Vertragsstaaten, darunter Deutschland, meldeten die vollständige Vernichtung ihrer Bestände; 66 Vertragsstaaten meldeten, keine Bestände besessen zu haben. Der jährlich erscheinende "Landmine Monitor Report" dokumentiert die Fortschritte, aber auch die verbleibenden Herausforderungen aus Sicht der Zivilgesellschaft.

Zur innerstaatlichen Umsetzung des Übereinkommens hat Deutschland das am 10. Juli 1998 in Kraft getretene Ausführungsgesetz zum Ottawa-Übereinkommen erlassen, das unter anderem Herstellung, Einsatz, Handel und Lagerung von Antipersonenminen unter Strafe stellt und damit das Kriegswaffenkontrollgesetz ergänzt.  

Überprüfungs- und Vertragsstaatenkonferenzen

Das Übereinkommen sieht jährliche Vertragsstaatentreffen und alle fünf Jahre eine Überprüfungskonferenz vor.

Auf der 2. Überprüfungskonferenz vom 30. November 2009 bis 3. Dezember 2009 in Cartagena (Kolumbien) wurden die erzielten Fortschritte bewertet und die verbleibenden Herausforderungen identifiziert. Ein Aktionsplan ("Cartagena-Plan") wurde verabschiedet, um die verbleibenden Herausforderungen zu bewältigen und die Einhaltung der Erfüllungsfristen (Bestandszerstörung und Minenräumung) zu gewährleisten.

Die Vertragsstaatenkonferenzen finden in losem Wechsel in einem minenbetroffenen Land und in Genf statt (1999: Maputo, 2000: Genf, 2001 Managua, 2002: Genf, 2003: Bangkok,  2004: Genf, 2005: Zagreb, 2006: Genf, 2007: Amman, 2008: Genf, 2009: Cartagena, 2010: Genf, 2011: Phnom Penh, 2012: Genf).

EU - weltweit größter Geber beim humanitären Minenräumen

Ziel Deutschlands und seiner EU-Partner ist die weltweite Geltung des Ottawa-Übereinkommens und seine konsequente Umsetzung. Dazu wird das Gespräch mit den Staaten gesucht, die dem Übereinkommen noch nicht beigetreten sind.

Als Teil ihres Einsatzes für die weltweite Ächtung der Antipersonenminen leistet die Bundesregierung Hilfe bei der Humanitären Minen- und Kampfmittelräumung insbesondere dort, wo Minen und Blindgänger ein drängendes humanitäres Problem darstellen.

Dazu wurden seit 1992 aus dem Haushalt des Auswärtigen Amts rund 224 Millionen Euro in 44 Ländern aufgewendet. 2012 sind Mittel in Höhe von 18 Millionen Euro in Projekte in 28 Ländern sowie in multilaterale Programme geflossen.

Im internationalen Kontext ist die EU insgesamt (Kommission und Mitgliedsstaaten) mit Abstand der größte Geber für humanitäres Minenräumen und hat von 2006 bis 2010 ungefähr eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2010 wurden Projekte mit mehr als 180 Millionen Euro gefördert. Dies entspricht ungefähr der Hälfte des Betrages, der in diesem Jahr weltweit für humanitäre Minenprojekte ausgegeben wurde. Deutschland ist als größter EU-Beitragszahler an der Finanzierung der humanitären Hilfsmaßnahmen der Europäischen Kommission (ECHO) auch im Bereich der Humanitären Minen- und Kampfmittelräumung mit rund 20 Prozent beteiligt.


Stand 30.03.2013