Hauptinhalt

Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag)

Der Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) wurde 1990 zwischen den damaligen Mitgliedstaaten der NATO und des Warschauer Pakts geschlossen und trat 1992 in Kraft. Durch ihn sollte in Europa ein sicheres und stabiles Gleichgewicht der konventionellen Streitkräfte auf niedrigerem Niveau geschaffen und die Fähigkeit zu Überraschungsangriffen und groß angelegten Offensivhandlungen in Europa beseitigt werden.

Der Vertrag begrenzt dazu die Anzahl schwerer, konventioneller Waffensysteme (Panzer, gepanzerte Kampffahrzeuge, Artilleriesysteme, Kampfflugzeuge und Angriffshubschrauber) und erhöht das gegenseitige Vertrauen durch detaillierte Meldungen der Bestände und Vor-Ort-Inspektionen zur Überprüfung des gemeldeten Geräts. Vertraglich vorgeschriebene Reduzierungen führten bis Mitte der 1990er Jahre zur Zerstörung von rund 60.000 schweren Waffensystemen. Die erhöhte Transparenz und erweiterte Zusammenarbeit zwischen den Streitkräften stärkte zudem das gegenseitige Vertrauen. Damit trug der KSE-Vertrag maßgeblich dazu bei, die Phase der Hochrüstung in Europa zu beenden und die Umbruchsituation nach dem Ende des Kalten Krieges militärisch zu entspannen.

Anpassungsübereinkommen zum KSE-Vertrag (A-KSE)

Nach Auflösung des Warschauer Pakts zeichnete sich bereits Mitte der 90er Jahre deutlich ab, dass der KSE-Vertrag einer gründlichen Überarbeitung bedurfte. Die KSE-Vertragsstaaten beschlossen ein Übereinkommen über die Anpassung des KSE-Vertrages (A-KSE), das am 19. November 1999 zwischen den KSE-Vertragsstaaten am Rande des OSZE-Gipfels in Istanbul unterzeichnet wurde. Der A-KSE sollte den bisherigen Blockansatz durch nationale und territoriale Obergrenzen ersetzen, wobei nationale Obergrenzen das konventionelle Potential der einzelnen Staaten und territoriale Obergrenzen die Stationierungen fremder Truppen begrenzen sollten. Differenzen über die Umsetzung der parallel zur Unterzeichnung des KSE-Anpassungsübereinkommens 1999 in Istanbul verabschiedeten Schlussakte der Konferenz der Vertragsstaaten des Vertrags über Konventionelle Streitkräfte in Europa führten jedoch dazu, dass der A-KSE von der überwiegenden Zahl der KSE-Vertragsstaaten bislang nicht ratifiziert wurde. Der KSE-Vertrag ist deshalb noch heute in seiner veralteten Form gültig.

Strittig war die Implementierung der Vereinbarungen zum Abzug von russischen Truppen aus Moldau und Georgien. Zahlreiche KSE-Vertragsstaaten, darunter die der NATO angehörenden KSE-Vertragsstaaten, vertraten die Position, dass der Ratifikation des A-KSE der vollständige Abzug russischer Truppen aus Georgien und Moldau vorangehen müsse. Russland sah spätestens 2004 seine Verpflichtungen als erfüllt an und setzte, nachdem bis Sommer 2007 darüber mit NATO keine Einigung erzielt werden konnte, am 12. Dezember 2007 die Implementierung des KSE Vertrages durch ein Moratorium aus. Russland hatte zudem einen Forderungskatalog aufgestellt, in dem weitere Veränderungen des A-KSE zu Gunsten Russlands als Bedingung für die Rückkehr zur Implementierung formuliert waren. In Gesprächen zwischen NATO und Russland wurde seitdem kein Durchbruch erzielt. Aufgrund der sicherheitspolitischen und militärtechnischen Veränderungen entspricht der A-KSE von 1999 heute nicht mehr den Bedürfnissen vieler KSE-Vertragsstaaten. Ein Inkrafttreten des A-KSE ist nicht zu erwarten, konventionelle Rüstungskontrolle in Europa bedarf einer umfassenden Modernisierung.

Aktuelle Entwicklung

Auf der vierten Vertragsstaatenkonferenz am 29. September 2011 haben sich alle 30 KSE-Vertragsstaaten einschließlich Russland, das die Implementierung weiter aussetzt, erneut zur konventionellen Rüstungskontrolle in Europa bekannt. Differenzen zwischen Vertragsstaaten, vor allem hinsichtlich der ungelösten Regionalkonflikte im Anwendungsgebiet verhindern weiterhin konkrete Fortschritte in Richtung einer Neubelebung und Modernisierung konventioneller Rüstungskontrolle in Europa.

Die Bundesregierung betrachtet konventionelle Rüstungskontrolle in Europa als zentrales und unverzichtbares Element einer kooperativen europäischen Sicherheitsarchitektur. Der von allen Vertragsstaaten außer Russland implementierte KSE-Vertrag von 1990 leistet aus Sicht der Bundesregierung weiter einen Beitrag zu Berechenbarkeit, Stabilität und gegenseitigem Vertrauen in Europa. Die gegenwärtige Situation ist jedoch aus Sicht der Bundesregierung nicht zufriedenstellend. Sie setzt sich daher weiter mit Nachdruck für eine umfassende und tiefgreifende Modernisierung konventioneller Rüstungskontrolle in Europa ein, die aktuellen sicherheitspolitischen und militärischen Entwicklungen gerecht wird und für alle beteiligten Staaten einen erkennbaren Beitrag zur Stärkung ihrer Sicherheit leistet.


Stand 30.03.2012