Hauptinhalt

Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen (CWÜ)

Das Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen (CWÜ), das am 29. April 1997 in Kraft trat, verbietet Entwicklung, Herstellung, Besitz, Weitergabe und Einsatz chemischer Waffen. Chemiewaffen-Bestände sind durch die Vertragsparteien zu deklarieren und unter internationaler Aufsicht zu vernichten. Die USA und die Russische Föderation als Besitzer der weltweit größten Bestände an Chemiewaffen haben das Übereinkommen am 29. April bzw. 5. Dezember 1997 ratifiziert.

Universelle Geltung des CWÜ fast erreicht

Dem CWÜ sind bisher 188 Staaten beigetreten. Damit ist das CWÜ auf dem Weg zur universellen Geltung weit fortgeschritten. Insgesamt umfasst das CWÜ etwa 98 Prozent der Weltbevölkerung und Erdoberfläche (Landmasse) sowie etwa 98 Prozent der chemischen Industrie.

Mitgliedstaaten der OVCW (engl.)

Das CWÜ hat singuläre abrüstungspolitische Bedeutung: Als erster und einziger multilateraler Abrüstungsvertrag verpflichtet es die Vertragspartner eine komplette Kategorie von Massenvernichtungswaffen unter internationaler Aufsicht zu vernichten. Durch das Element der internationalen Verifikation der Vernichtung geht das CWÜ über die Ächtung und Vernichtung einer Kategorie von Massenvernichtungswaffen, wie sie auch im BWÜ verankert ist, hinaus.


Durchführungsorganisation OVCW

Zur Durchsetzung, Überwachung und Weiterentwicklung des CWÜ gründeten die Vertragsparteien die "Organisation für das Verbot chemischer Waffen" (OVCW). Sie hat ihren Sitz in Den Haag und nahm mit dem Inkrafttreten des CWÜ am 29. April 1997 ihre Tätigkeit auf. Leitungsgremien der OVCW sind die einmal jährlich tagende Konferenz der Vertragsstaaten und der Exekutivrat. Der Exekutivrat umfasst 41 Mitglieder. Seit 1997 ist Deutschland darin ohne Unterbrechung vertreten.

Alle 5 Jahre bilanziert eine Überprüfungskonferenz die Implementierung des CWÜ und spricht Empfehlungen zur künftigen Arbeit der OVCW aus. Die zweite Überprüfungskonferenz fand vom 7. bis 18. April 2008 in Den Haag statt.

Am 2. Dezember 2009 wurde der Türke Ahmet Üzümcu von der 14. Vertragsstaatenkonferenz zum neuen Generaldirektor ernannt. Er übernahm diesen Posten im Laufe des Jahres 2010 vom Argentinier Rogelio Pfirter.

2. Überprüfungskonferenz zum Chemiewaffenübereinkommen, 07.-18. April 2008 (engl.)
Ratsbeschluss 2009/569/GASP (PDF, 781 KB)

Eine der Kernaufgaben der OVCW ist, durch systematische Verifikation die Vernichtung chemischer Waffen und deren Produktionskapazitäten sowie die Nicht-Verbreitung dieser Waffen zu überwachen. Durch Routineinspektionen in der vom CWÜ betroffenen chemischen Industrie soll gewährleistet werden, dass deren Aktivitäten nur Zwecken dienen, die nicht verboten sind. Ferner soll die Organisation im Fall eines Angriffes mit chemischen Waffen die Schutz- und Hilfsmaßnahmen koordinieren und leisten. Außerdem fördert sie die internationale Zusammenarbeit für friedliche Zwecke auf dem Gebiet der Chemie. Schließlich fördert die OVCW den Kapazitätsaufbau in den Mitgliedstaaten, in den zuvor genannten Bereichen, also der Nichtverbreitung von Chemiewaffen (Artikel VI und VII des CWÜ), dem Schutz vor Chemiewaffen (Artikel X des CWÜ) und der wirtschaftlichen und technologischen Entwicklung im Bereich der Chemie (Artikel XI des CWÜ).


Vernichtung chemischer Waffen

Die Vernichtung der chemischen Waffen schreitet langsamer voran als geplant. Seit Inkrafttreten des Chemiewaffen-Übereinkommens wurden erst rund 66 Prozent der deklarierten Bestände vernichtet. Die Vernichtungsleistungen in den Besitzerstaaten sind sehr unterschiedlich. Albanien, Indien und ein weiterer Vertragsstaat haben ihre Bestände bereits vernichtet. Libyen begann im Jahr 2010 mit der Vernichtung. Der Irak trat dem CWÜ erst 2009 bei und hat mit der Vernichtung seiner Bestände noch nicht begonnen. Die USA und Russland, die ihre Chemiewaffen bis zum 29. April 2012 vernichten müssen, haben bisher über 86 Prozent bzw. 50 Prozent ihrer Bestände abgebaut.

Gründe für Verzögerungen sind darin zu erkennen, dass finanzielle, technologische und administrative Herausforderungen für eine umweltgerechte Vernichtung der Bestände größer sind als ursprünglich angenommen. Am politischen Willen der CW-Besitzer, die Waffen zu vernichten, besteht kein Zweifel.


EU bietet Unterstützung im Rahmen der GASP

Seit 2004 hat die EU durch drei "Gemeinsame Aktionen" (2004, 2005 und 2007) und einen Ratsbeschluss (2009) im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik die Arbeit der OVCW unterstützt. Erster Schwerpunkt sind Projekte, Vertragsstaaten zu unterstützen, ihre CWÜ-Verpflichtungen in nationales Recht umzusetzen. Damit leistet die Europäische Union einen sichtbaren Beitrag im Kampf gegen möglichen Chemie-Terrorismus.

Den zweiten Schwerpunkt bilden Projekte zur Förderung der Universalität des CWÜ. Dritter Schwerpunkt ist die Förderung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Chemie für friedliche Zwecke und der Stärkung des Schutzes vor chemischen Waffen.

EU-Erklärung auf der 2. Überprüfungskonferenz in Den Haag, 7.-18. April 2008 (engl.) PDF | 39 KB

EU-Erklärung auf der 15. CWÜ-Vertragsstaatenkonferenz, 29. November – 3. Dezember 2010 (engl.) (PDF, 38 KB)


Deutschland und das CWÜ

Deutschland leistet seit Anfang der 90er Jahre durch eine zunächst bilaterale Abrüstungszusammenarbeit mit der Russischen Föderation wichtige Beiträge für die Vernichtung russischer chemischer Waffen. Seit 2002 ist die deutsche Unterstützung in die G8-Initiative „Globale Partnerschaft“ eingebunden.

Die Bundesrepublik besitzt selbst keine chemischen Waffen gemäß der Definition des CWÜ. Vor 1946 produzierte chemische Waffen werden vom CWÜ als "alte chemische Waffen" definiert, die ebenfalls vernichtet werden müssen. Dies gilt somit auch für die vom Deutschen Reich vor 1945 produzierten C-Waffen. Deutschland hat seine Bestände an alten chemischen Waffen komplett vernichtet. Es ist aber nicht auszuschließen, dass weiterhin chemische Munitionen aus dem Zweiten Weltkrieg, zum Beispiel bei Erdarbeiten, gefunden werden. Sie werden gegenüber der OVCW gemeldet und in einem speziellen Sprengofen im niedersächsischen Munster vernichtet. Die OVCW hat das Recht, gefundene alte Chemiewaffen vor ihrer Vernichtung zu inspizieren. Für die Begleitung solcher Inspektionen ist das Zentrum für Verifikationsaufgaben (ZVBw) zuständig.

Seit 1997 werden in Deutschland durch die OVCW Routineinspektionen in der vom CWÜ betroffenen Industrie durchgeführt. Sie dienen primär der Vertrauensbildung und konnten, nicht zuletzt durch die gute Kooperation der deutschen Industrie, die gute Umsetzung und Einhaltung des CWÜ durch Deutschland dokumentieren. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist zuständig für die Erhebung und Verarbeitung von Meldedaten nach Artikel VI des CWÜ sowie für die Erteilung von Genehmigungen. Darüber hinaus stellt das BAFA im Rahmen der CWÜ-Industrieinspektionen die nationale Begleitgruppe

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)


Stand 23.06.2011

Chemiewaffeninspektoren bei der Arbeit   © OPCW

Zusammenarbeit mit Russland

Chemiewaffeninspektoren bei der Arbeit  © OVCW

In Kambarka/Republik Udmurtien (Russische Föderation) wurde am 01.03. 06 die zweite russische Anlage zur Vernichtung chemischer Waffen eröffnet. Deutschland hat den Bau der Anlage mit knapp 150 Millionen Euro unterstützt.