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Praktika in der Zentrale
Allgemeines
Das Auswärtige Amt bietet Studierenden die Möglichkeit, Pflichtpraktika in der Zentrale des Auswärtigen Amts in Berlin zu absolvieren. Pflichtpraktika sind dabei in ca. 50 Arbeitseinheiten in den folgenden Bereichen möglich:
- Leitungsebene
- Zentralabteilung
- Politische Abteilung
- Europaabteilung
- Abteilung für Vereinte Nationen und globale Fragen
- Abteilung für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung
- Rechtsabteilung
- Abteilung für Kultur und Kommunikation
- Protokoll
Während des Praktikums werden Sie einer Arbeitseinheit zugeteilt und in die Arbeit weitgehend eingebunden. Die zugewiesenen Aufgaben sollten Sie weitgehend selbständig bearbeiten. Dabei betreut Sie jedoch eine Tutorin oder ein Tutor aus diesem Fachbereich. Mit einem Praktikum in der Zentrale haben Sie Gelegenheit, die Arbeitsweise des Auswärtigen Amts kennen zu lernen und sich in diesem interessanten und vielseitigen Berufsfeld frühzeitig zu orientieren. Hier finden Sie eine Liste der teilnehmenden Arbeitseinheiten mit Beschreibungen der Aufgabenfelder.
Nach Beendigung des Praktikums erhalten Sie ein Praktikumszeugnis.
An einigen Universitäten besteht die Möglichkeit, sich ein Praktikum im Auswärtigen Amt als Pflichtpraktikum nach der Ausbildungs- oder Studienordnung anerkennen bzw. auf das Studium anrechnen zu lassen. Ob und inwiefern dies im Einzelfall möglich ist, klären Sie am besten vorab mit Ihrer Universität. Geben Sie bitte unbedingt im Bewerbungsbogen an, ob Ihre Universität formelle Anforderungen an die Praktikumsgestaltung stellt (etwa an die Qualifikation der Ausbildenden). Das Auswärtige Amt kann keine Verantwortung für die Erfüllung von Ausbildungsanforderungen in den einzelnen Ausbildungs- oder Studienordnungen übernehmen.
FAQ
Wer kann sich für das Praktikantenprogramm bewerben?
Das Praktikantenprogramm richtet sich an Deutsche im Sinne des Grundgesetzes (Art. 116 Abs.1 GG), die an einer Universität oder einer Hochschule – auch in einem Zweit- oder Aufbaustudiengang - eingeschrieben sind und das Grundstudium abgeschlossen haben. Mit dem Praktikantenprogramm möchte das Auswärtige Amt denjenigen, die sich für eine künftige Tätigkeit im Auswärtigen Dienst interessieren, die Gelegenheit geben, die Aufgaben und Arbeitsweise des Hauses aus erster Hand kennen zu lernen.
Um für die Praktikantinnen und Praktikanten sowie das Auswärtige Amt den jeweils größtmöglichen Nutzen zu erzielen, können nur Bewerbungen von Studierenden berücksichtigt werden, die im Zeitpunkt ihrer Bewerbung das Grundstudium bereits abgeschlossen haben. Dies bedeutet, dass im Zeitpunkt der Bewerbung das Vordiplom, die Zwischenprüfung oder –im Falle von Bachelorstudiengängen- das 3. Studiensemester bereits zurückgelegt sein muss. Praktika, die im Rahmen von Zweit- oder Aufbaustudiengängen (z.B. Masterstudiengängen) abgeleistet werden, bleiben von dieser Regelung unberührt.
Sie können grundsätzlich nicht an dem Praktikantenprogramm teilnehmen, wenn Sie
- bereits ein Studium abgeschlossen haben und nicht mehr an der Universität oder der Hochschule immatrikuliert sind
- das Praktikum im Rahmen Ihrer Promotion ableisten möchten
- noch die Sekundarschule besuchen oder noch kein Studium begonnen haben
- sich in einer Ausbildung in Betrieben oder anderen Behörden befinden (dies gilt auch für Anwärterinnen und Anwärter in Behördenausbildungen)
- ein freiwilliges Praktikum machen möchten, da wir nur studentische Pflichtpraktika anbieten können.
Werden nur Studierende bestimmter Studienrichtungen berücksichtigt?
Nein. Studierende, die sich für ein Praktikum im Auswärtigen Amt bewerben, kommen überwiegend aus den Bereichen Politikwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Geschichte, Jura, Kulturwissenschaften, etc. Es existiert jedoch keine Beschränkung auf bestimmte Fachrichtungen.
Wie lange sollte das Praktikum dauern?
Das Praktikum sollte 6 Wochen nicht unterschreiten; die Durchschnittsdauer eines Praktikums in der Zentrale des Auswärtigen Amts beträgt ca. 8 Wochen.
Wie sind die Arbeitszeiten?
Praktika im Auswärtigen Amt sind grundsätzlich als Vollzeitpraktika vorgesehen.
Bekomme ich ein eigenes Büro und einen eigenen Computer?
Ja. Die Praktikantinnen und Praktikanten bekommen nach Möglichkeit jeweils ein eigenes Büro sowie einen eigenen Computer-Arbeitsplatz im Dienstgebäude des Auswärtigen Amts zur Verfügung gestellt.
Erhalte ich eine Vergütung?
Nein. Das Auswärtige Amt kann keine Praktikantenvergütung gewähren. Bitte klären Sie vor Ihrer Bewerbung, ob Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die Kosten für u.a. Anreise, Wohn-, und Lebenshaltung während Ihrer Praktikumszeit in Berlin zu tragen.
Bewerbung
Wie bewerbe ich mich?
Bitte bewerben Sie sich ausschließlich über das auf der Webseite eingestellte online-Bewerbungsformular. Fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte vor der elektronischen Absendung als Anlage folgende Dokumente im PDF-Format bei:
- tabellarischer Lebenslauf
- Abiturzeugnis
- Nachweise über bisherige Studienleistungen (z.B. Zeugnis Zwischenprüfung/Zeugnis Vordiplom/alle benoteten Scheine bzw. Notenübersicht)
- Nachweise über die im Bewerbungsbogen angeführten Tätigkeiten und Kenntnisse (Sprachkenntnisse können z.B. anhand von Abiturzeugnissen, Auslandsstudiengängen, Universitätszertifikaten, Sprachkursbescheinigungen, etc. nachgewiesen werden).
- Bestätigung der Universität bzw. Hochschule oder des zuständigen Justizprüfungsamtes, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt.
Bitte beachten Sie, dass wir unvollständige Bewerbungen, insbesondere ohne die erforderlichen Nachweise im PDF-Format, nicht bearbeiten können. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung daher erst dann ab, wenn Sie alle aus Ihrer Sicht erforderlichen PDF-Nachweise beigefügt haben. Nach erfolgter Absendung der Bewerbung können PDF-Nachweise leider nicht mehr nachgereicht werden.
Das online-Bewerbungsformular mit Hinweisen zum Hochladen der Anlagen finden Sie hier:
Bewerbungsfrist
Die online-Bewerbung muss spätestens sechs (6) Monate vor Beginn des Praktikums abgesandt werden. Bitte bewerben Sie sich nicht früher als zwei Jahre vor Praktikumsbeginn. Über Ihr elektronisches Bewerberkonto können Sie den aktuellen Status Ihrer Bewerbung jederzeit verfolgen.
Bewerbersituation
Wir erhalten sehr viel mehr Bewerbungen als wir Praktikumsplätze anbieten können. Dies gilt insbesondere für Praktika während der Semesterferien. Auch verfügen die am Praktikantenprogramm teilnehmenden Arbeitseinheiten in der Zentrale nicht zwangsläufig zu jedem Zeitpunkt über die erforderliche Betreuungs- und Ausbildungskapazität. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, wenn wir Ihre Bewerbung möglicherweise nicht berücksichtigen können.
Wie werden die Praktikumsplätze vergeben?
Sie können sich insgesamt für maximal neun Arbeitseinheiten in der Zentrale bewerben. Ihre Einsatzpräferenzen werden dabei gleichberechtigt behandelt. Spätestens einen Tag nach der elektronischen Absendung steht Ihre Bewerbung der für Praktikumsfragen zuständigen Akademie Auswärtiger Dienst (Referat 1-Ak) zur Verfügung.
Wir berücksichtigen bei der Praktikumsvergabe insbesondere Ihre Studienleistungen, Ihre Abiturnote, Auslandsaufenthalte nichttouristischer Art, praktische und berufliche Erfahrungen sowie Ihre Sprachkenntnisse. Wir prüfen außerdem, inwieweit Ihr persönliches Profil zu den jeweiligen Aufgabenprofilen der Arbeitseinheiten passt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ausschließlich solche Bewerbungen bearbeitet werden können, die über das vorgesehene online-Verfahren eingereicht werden. Arbeitseinheiten, die in der online-Bewerbungsmaske nicht aufgeführt sind, bieten derzeit keine Praktikumsplätze an.
Bitte richten Sie Ihre Anfragen im Zusammenhang mit dem Praktikantenprogramm nicht an die jeweiligen Arbeitseinheiten, sondern ausschließlich an die hierfür zuständige Akademie Auswärtiger Dienst.
Allgemeine Hinweise im Falle einer Zusage
Das Auswärtige Amt unterliegt besonderen Sicherheitsbestimmungen. Im Falle einer Zusage übersenden Sie uns bitte ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG), das Sie bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt oder einer deutschen Auslandsvertretung beantragen können. Bitte bedenken Sie, dieses Führungszeugnis rechtzeitig (spätestens 4 Wochen vor Praktikumsbeginn) zu beantragen, da Sie ohne dieses Zeugnis Ihre Arbeit im Auswärtigen Amt nicht aufnehmen können.
Die organisatorischen und inhaltlichen Einzelheiten Ihres Praktikums (z.B. etwaige Fehlzeiten, Urlaub, etc.) klären Sie bitte zu Beginn Ihres Einsatzes mit der Arbeitseinheit, in der Sie das Praktikum absolvieren. Sie erhalten hierzu nach Ihrer Praktikumszusage zusätzliches Informationsmaterial von Seiten des Auswärtigen Amts (Ansprechpersonen, praktische Hinweise, ggf. Erfahrungsberichte).
Falls Sie sich für eine Tätigkeit im AA interessieren, ist ein Praktikum eine Möglichkeit, sich in diesem interessanten und vielseitigen Berufsfeld frühzeitig zu orientieren.
Bitte beachten Sie, dass ein Praktikum im Auswärtigen Amt keinen Anspruch auf ein anschließendes Beschäftigungsverhältnis begründet.
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass der Anteil der Studierenden, die ein Praktikum im Auswärtigen Amt oder an einer seiner Auslandsvertretungen abgeleistet haben, bei den Einstellungen in den höheren Auswärtigen Dienst relativ hoch war.
Wir würden uns freuen, wenn auch Sie sich nach einem Praktikum bei uns dazu entschließen würden, am Auswahlverfahren für den Auswärtigen Dienst teilzunehmen!
Kontakt
Bitte richten Sie Anfragen im Zusammenhang mit dem Praktikantenprogramm an:
Auswärtiges Amt
Referat 1-Ak-01 (Zentrale)
Kurstraße 36
10117 Berlin
Interessiert am Auswärtigen Dienst?
Informationen zu den Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes finden Sie auf dieser Website unter:
Stand 25.08.2011
