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Praktikantenprogramm Ausland
Allgemeines
Ein paar Wochen in Rio, New York oder Accra verbringen und gleichzeitig in die Arbeit einer deutschen Auslandsvertretung hineinschnuppern? Das Auswärtige Amt bietet mehreren hundert Studentinnen und Studenten im Jahr die Möglichkeit, ein studienbegleitendes Pflichtpraktikum an einer deutschen Auslandsvertretung abzuleisten.
Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Universität, ob die Anerkennung eines Praktikums an einer deutschen Auslandsvertretung durch Ihre Universität möglich ist. Geben Sie bitte unbedingt im Bewerbungsbogen an, ob Ihre Universität formelle Anforderungen an die Praktikumsgestaltung stellt (etwa an die Qualifikation der Ausbildenden). Das Auswärtige Amt kann keine Verantwortung für die Erfüllung von Ausbildungsanforderungen in den einzelnen Ausbildungs- oder Studienordnungen übernehmen.
Nach Beendigung des Praktikums erhalten Sie ein Praktikumszeugnis.
FAQ
Wer kann sich für das Praktikantenprogramm bewerben?
Das Praktikantenprogramm richtet sich an Deutsche im Sinne des Grundgesetzes (Art. 116 Abs.1 GG), die an einer Universität oder einer Hochschule – auch in einem Zweit- oder Aufbaustudiengang - eingeschrieben sind und das Grundstudium abgeschlossen haben. Mit dem Praktikantenprogramm möchte das Auswärtige Amt denjenigen, die sich für eine künftige Tätigkeit im Auswärtigen Dienst interessieren, die Gelegenheit geben, die Aufgaben und Arbeitsweise des Hauses aus erster Hand kennen zu lernen.
Um für die Praktikantinnen und Praktikanten sowie das Auswärtige Amt den jeweils größtmöglichen Nutzen zu erzielen, können nur Bewerbungen von Studierenden berücksichtigt werden, die im Zeitpunkt ihrer Bewerbung das Grundstudium bereits abgeschlossen haben. Dies bedeutet, dass im Zeitpunkt der Bewerbung das Vordiplom, die Zwischenprüfung oder –im Falle von Bachelorstudiengängen- das 3. Studiensemester bereits zurückgelegt sein muss. Pflichtpraktika, die im Rahmen von Zweit- oder Aufbaustudiengängen (z.B. Masterstudiengängen) abgeleistet werden, bleiben von dieser Regelung unberührt.
Sie können grundsätzlich nicht an dem Praktikantenprogramm teilnehmen, wenn Sie
- bereits ein Studium abgeschlossen haben und nicht mehr an der Universität oder der Hochschule immatrikuliert sind
- das Praktikum im Rahmen Ihrer Promotion ableisten möchten
- noch die Sekundarschule besuchen oder noch kein Studium begonnen haben
- sich in einer Ausbildung in Betrieben oder anderen Behörden befinden (dies gilt auch für Anwärterinnen und Anwärter in Behördenausbildungen).
- ein freiwilliges Praktikum machen möchten, da wir nur studentische
Pflichtpraktika anbieten können.
Werden nur Studierende bestimmter Studienrichtungen berücksichtigt?
Nein. Studierende, die sich für ein Praktikum im Auswärtigen Amt bewerben, kommen überwiegend aus den Bereichen Politikwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Geschichte, Jura, Kulturwissenschaften, etc. Es existiert jedoch keine Beschränkung auf bestimmte Fachrichtungen.
Wie lange sollte das Praktikum dauern?
Das Praktikum sollte 6 Wochen nicht unterschreiten; die Durchschnittsdauer eines Praktikums an einer Auslandsvertretung beträgt ca. 6 bis 8 Wochen.
Bekomme ich ein eigenes Büro und einen eigenen Computer?
In der Regel ja. Die Praktikantinnen und Praktikanten bekommen nach Möglichkeit jeweils ein eigenes Büro sowie einen eigenen Computer-Arbeitsplatz im Dienstgebäude der Vertretung zur Verfügung gestellt.
Erhalte ich eine Vergütung?
Nein. Das Auswärtige Amt kann keine Praktikantenvergütung gewähren. Bitte klären Sie vor Ihrer Bewerbung, ob Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die Kosten für u.a. Anreise, Wohn-, und Lebenshaltung während Ihrer Praktikumszeit vor Ort zu tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) Zuschüsse zu Auslandspraktika (www.daad.de).
Wie sind die Arbeitszeiten?
Die Praktika sind grundsätzlich als Vollzeitpraktika vorgesehen.
Bewerbung
Bitte machen Sie sich bereits vor Ihrer Bewerbung über die jeweilige Sicherheitslage vor Ort kundig. Aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise finden Sie u.a. unter Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das auf der Webseite eingestellte online-Bewerbungsformular. Der Bewerbung sind vor der Absendung als Anlage u.a. folgende Dokumente im pdf-Format beizufügen:
- tabellarischer Lebenslauf
- Abiturzeugnis
- Nachweise über bisherige Studienleistungen (z.B. Zeugnis Zwischenprüfung/Zeugnis Vordiplom/alle benoteten Scheine inkl. Notenübersicht)
- Nachweise über die im Bewerbungsbogen angeführten Tätigkeiten und Kenntnisse (Sprachkenntnisse können z.B. anhand von Abiturzeugnissen, Auslandsstudiengängen, Universitätszertifikaten, Sprachkursbescheinigungen etc. nachgewiesen werden)
- Bestätigung der Universität bzw. Hochschule, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Bewerbungen, insbesondere ohne die erforderlichen Nachweise im PDF-Format, grundsätzlich keine Berücksichtigung finden können. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung daher erst dann ab, wenn Sie alle aus Ihrer Sicht erforderlichen PDF-Nachweise beigefügt haben. Nach erfolgter Absendung der Bewerbung können PDF-Nachweise leider nicht mehr nachgereicht werden.
Das online-Bewerbungsformular mit Hinweisen zum Hochladen der Anlagen finden Sie hier:
Bewerbungsfrist
Die online-Bewerbung muss spätestens sechs (6) Monate vor Beginn des Praktikums abgesandt werden. Bitte bewerben Sie sich nicht früher als zwei Jahre vor Praktikumsbeginn. Über Ihr elektronisches Bewerberkonto können Sie den aktuellen Status Ihrer Bewerbung jederzeit verfolgen.
Vergabe der Praktikumsplätze
Sie können sich insgesamt für maximal neun Auslandsvertretungen bewerben. Ihre Postenpräferenzen werden dabei gleichberechtigt behandelt. Spätestens einen Tag nach Absendung steht Ihre Bewerbung allen von Ihnen genannten Auslandsvertretungen zur Verfügung. Die Auslandsvertretungen entscheiden jeweils in eigener Zuständigkeit über die Vergabe von Praktikumsplätzen. Sie berücksichtigen hierbei u.a. Ihre bisherigen Studienleistungen, die Abiturnote, Auslandserfahrungen nichttouristischer Art, praktische und berufliche Erfahrungen, Ihre Sprachkenntnisse sowie die zur Verfügung stehenden Ausbildungs- und Betreuungskapazitäten.
Angesichts des hohen Bewerberaufkommens können die Auslandsvertretungen während des laufenden Verfahrens keine Einzelanfragen zum Stand einer Bewerbung beantworten. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass ausschließlich solche Bewerbungen bearbeitet werden können, die über das vorgesehene online-Verfahren eingereicht werden.
Auslandsvertretungen, die in der online-Bewerbungsmaske nicht aufgeführt sind, bilden nach aktuellem Stand grundsätzlich keine Praktikantinnen und Praktikanten aus. Dies kann - unter anderem - daran liegen, dass die Vertretungen eine Ausbildung aus Sicherheitsgründen nicht für vertretbar halten, über keine hinreichenden Raum- oder Betreuungskapazitäten verfügen oder bereits anderweitig ausbilden (z.B. Rechtsreferendarinnen oder Rechtsreferendare oder amtsinterne Anwärterinnen und Anwärter). Bitte sehen Sie in diesen Fällen von entsprechenden Rückfragen bei den betroffenen Auslandsvertretungen ab.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für die deutschen Vertretungen in:
Antananarivo - Asuncion - Bogota - Brasilia - Colombo - Jaunde - La Paz - Lima - Lusaka - Managua - Mumbai - Nairobi - Panama - Quito - Recife - Rio de Janeiro - Sao Paulo - Windhuk
nur bewerben können, wenn Sie über Ortskenntnisse bzw. gute regionale Kenntnisse verfügen.
Für die spanisch- bzw. portugiesischsprachigen und für die englisch- bzw. französischsprachigen Posten sind gute bis sehr gute Sprachkenntnisse erforderlich.
Allgemeine Hinweise im Falle einer Zusage
Das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen unterliegen besonderen Sicherheitsbestimmungen. Praktikantinnen und Praktikanten werden deshalb im Falle einer Zusage gebeten, ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG) einzureichen, welches beim zuständigen Einwohnermeldeamt oder einer deutschen Auslandsvertretung beantragt werden kann.
Falls Sie sich für eine Tätigkeit im AA interessieren, ist ein Praktikum eine Möglichkeit, sich in diesem interessanten und vielseitigen Berufsfeld frühzeitig zu orientieren
Bitte beachten Sie, dass ein Praktikum im Auswärtigen Amt keinen Anspruch auf ein anschließendes Beschäftigungsverhältnis begründet.
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass der Anteil der Studierenden, die ein Praktikum im Auswärtigen Amt oder an einer seiner Auslandsvertretungen abgeleistet haben, bei den Einstellungen in den höheren Auswärtigen Dienst relativ hoch war.
Wir würden uns freuen, wenn auch Sie sich nach einem Praktikum bei uns dazu entschließen würden, am Auswahlverfahren für den Auswärtigen Dienst teilzunehmen!
Kontakt
Anfragen zum Praktikantenprogramm Ausland richten Sie bitte an:
Auswärtiges Amt
Referat 1-Ak-01 (Zentrale)
Kurstraße 36
10117 Berlin
Interessiert am Auswärtigen Dienst?
Unserer Broschüre "Weltweit wir" können Sie nähere Informationen über das Ausbildungsprogramm im höheren Dienst (Voraussetzung: abgeschlossenes Hochschulstudium; kein FH-Studium) bzw. im gehobenen Dienst (Voraussetzung Fachhochschulreife/Abitur) entnehmen:
Informationen zu den Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes finden Sie darüber hinaus auf dieser Website im Bereich Tätigkeit beim Auswärtigen Amt:
Stand 25.08.2011
