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Fragen, die von Bewerberinnen und Bewerbern für den mittleren Dienst sehr häufig gestellt werden
- Kann ich mich als Abiturientin oder Abiturient für den mittleren Auswärtigen Dienst bewerben?
- Werden Bewerber/-innen mit einem Hochschulabschluss (z. B. Magister, Diplom, 1. jur. Staatsexamen) oder einem längeren Studium an einer (Fach-) Hochschule ohne Abschluss grundsätzlich vom Auswahlverfahren für den mittleren Auswärtigen Dienst ausgeschlossen?
- Kann ich mich mehrmals für den mittleren Auswärtigen Dienst bewerben?
- Kann ich mich noch bewerben, obwohl die Bewerbungsfrist schon abgelaufen ist?
- Gibt es eine Höchstaltersgrenze?
- Wo befindet sich die Akademie Auswärtiger Dienst?
- Kann mir ein bereits in einer anderen nichttechnischen mittleren Verwaltungslaufbahn abgeleisteter Vorbereitungsdienst auf den Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst angerechnet werden, ggfs. auch nur teilweise?
- Wenn man bereits in der mittleren Beamtenlaufbahn in einer anderen Verwaltung tätig ist, wäre dann unter Umständen eine Übernahme in den mittleren Auswärtigen Dienst möglich?
- Muss ich am schriftlichen Auswahlverfahren für den mittleren Auswärtigen Dienst teilnehmen, wenn ich schon einen Eignungstest der DGP mitgemacht habe bzw. mich auch für den gehobenen Auswärtigen Dienst beworben habe?
- Was verdiene ich als Beamter oder Beamtin im mittleren Auswärtigen Dienst?
- Werden im späteren Berufsleben bei einer Versetzung ins Ausland persönliche Interessen oder familiäre Belange berücksichtigt?
- Ist eine fortgesetzte spezielle Verwendung in einem bestimmten Fachbereich (z.B. Rechts- und Konsularbereich) des Auswärtigen Dienstes möglich?
- Haben Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund eine Chance?
- Ist eine Familienplanung mit der Tätigkeit an verschiedenen Auslandsposten vereinbar?
Kann ich mich als Abiturientin oder Abiturient für den mittleren Auswärtigen Dienst bewerben?
Antwort: Grundsätzlich ja.
Für Abiturienten mit Kenntnissen in zwei Fremdsprachen dürfte der gehobene Auswärtige Dienst die richtige Laufbahn sein und es wird empfohlen, sich zunächst in dieser Richtung zu informieren und die Möglichkeit einer Bewerbung für den gehobenen Dienst zu prüfen. Informationen zum gehobenen Auswärtigen Dienst finden Sie hier. Außerdem wird auf die Informationen unter dem Punkt "Ist es die richtige Laufbahn?" hingewiesen. Es wird dringend dazu geraten, sich genau mit dem Berufsbild des mittleren und gehobenen Dienstes auseinanderzusetzen. Sie sollten Ihre Berufsentscheidung, die für den Rest Ihres Lebens gilt, nicht allein von z.B. mangelnden Sprachkenntnissen abhängig machen.
Werden Bewerber/-innen mit einem Hochschulabschluss (z. B. Magister, Diplom, 1. jur. Staatsexamen) oder einem längeren Studium an einer (Fach-) Hochschule ohne Abschluss grundsätzlich vom Auswahlverfahren für den mittleren Auswärtigen Dienst ausgeschlossen?
Antwort: Erkundigen Sie sich bitte über die Bewerbung für den höheren oder den gehobenen Dienst!
Für Hochschulabsolventen ist der höhere Auswärtige Dienst die richtige Laufbahn. Es wird empfohlen, sich in dieser Richtung zu informieren und die Möglichkeit einer Bewerbung für den höheren Dienst zu prüfen. Fachhochschulabsolventen sollten sich über die Möglichkeiten informieren, mit einem Aufbaustudiengang die Einstellungsvoraussetzungen für den höheren Auswärtigen Dienst zu erfüllen. Nur in Ausnahmefällen kommt eine Bewerbung von (Fach-) Hochschulabsolventen für den gehobenen Auswärtigen Dienst in Betracht. Dabei sollte man sich bewusst sein, dass mit der Ausbildung im gehobenen Dienst ein zweites Studium (3 Jahre FH Bund, Fachbereich Auswärtige Angelegenheiten) verbunden ist. Der Vorbereitungsdienst im höheren Auswärtigen Dienst dauert hingegen nur ein Jahr.
Allein die Hoffnung auf einen späteren Aufstieg in den gehobenen Dienst dürfte als Motivation für eine Bewerbung für den mittleren Dienst nicht ausreichend sein. Der Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn ist stets die Ausnahme und setzt zunächst mehrjährige berufliche Bewährung und die erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren voraus (bei Vorliegen der formalen Einstellungsvoraussetzungen). Wer sich für den mittleren Dienst bewirbt, muss also davon ausgehen, dass er in der Regel sein gesamtes späteres Berufsleben auch in dieser Laufbahn verbringen wird.
Kann ich mich mehrmals für den mittleren Auswärtigen Dienst bewerben?
Antwort: Das hängt davon ab, an welchem Abschnitt des Auswahlverfahrens Sie gescheitert sind.
Sollten Sie bei der ersten Teilnahme am schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens nicht erfolgreich sein, so ist eine erneute Bewerbung möglich. Man kann sogar ein Feedback zu seinen im schriftlichen Vorauswahlverfahren erzielten Ergebnissen erhalten. Sollten Sie dagegen bereits am mündlichen Auswahlverfahren teilgenommen haben, ist eine erneute Bewerbung grundsätzlich nicht möglich. Das mündliche Auswahlverfahren verfolgt das Ziel, unter den nach dem schriftlichen Verfahren bestqualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern diejenigen auszuwählen, die nach dem Eindruck des Auswahlausschusses für den mittleren Auswärtigen Dienst die beste persönliche Eignung haben.
Kann ich mich noch bewerben, obwohl die Bewerbungsfrist schon abgelaufen ist?
Antwort: Nein!
Nach Ende der Bewerbungsfrist können keine Bewerbungen mehr angenommen werden. Eine Bewerbung ist dann erst wieder für das darauf folgende Auswahlverfahren im vorgesehen Bewerbungszeitraum möglich.
Gibt es eine Höchstaltersgrenze?
Antwort: Seit Inkrafttreten der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) vom 12.02.2009 gibt es für die Einstellung in die Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes keine Höchstaltersgrenze mehr. Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass aus haushaltsrechtlichen Gründen gemäß § 48 der Bundeshaushaltsordnung vor der Übernahme von Personen in das Beamtenverhältnis, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, die Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) einzuholen ist. Die Voraussetzungen und Einzelheiten des Verfahrens sind in dem Rundschreiben des BMF vom 23. März 1995 - II A 2 - H 1224 - 5/95 - geregelt.
Wo befindet sich die Akademie Auswärtiger Dienst?
Antwort: Die Akademie Auswärtiger Dienst befindet sich seit Dezember 2005 in Berlin. Die Anschrift lautet:
Akademie Auswärtiger Dienst
Schwarzer Weg 45
13505 Berlin
Kann mir ein bereits in einer anderen nichttechnischen mittleren Verwaltungslaufbahn abgeleisteter Vorbereitungsdienst auf den Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst angerechnet werden, ggfs. auch nur teilweise?
Antwort: Nein, auch nicht teilweise!
Wenn man bereits in der mittleren Beamtenlaufbahn in einer anderen Verwaltung tätig ist, wäre dann unter Umständen eine Übernahme in den mittleren Auswärtigen Dienst möglich?
Antwort: Zurzeit nicht!
Die Stellen des mittleren Auswärtigen Dienstes werden zurzeit mit Beamtinnen und Beamten besetzt, die den amtseigenen Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen haben. Die Möglichkeit zu einem sog. Seiten- oder Quereinstieg ist gegenwärtig nicht vorgesehen. Sofern die formalen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden, führt der Weg in den mittleren Auswärtigen Dienst nur über eine erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren und den anschließenden Vorbereitungsdienst im Auswärtigen Amt.
Muss ich am schriftlichen Auswahlverfahren für den mittleren Auswärtigen Dienst teilnehmen, wenn ich schon einen Eignungstest der DGP mitgemacht habe bzw. mich auch für den gehobenen Auswärtigen Dienst beworben habe?
Antwort: Ja!
Der Eignungstest für den mittleren Auswärtigen Dienst unterscheidet sich in einigen Punkten von den Eignungstests, die für andere Beamtenlaufbahnen durchgeführt werden. Auch wenn Sie bereits am Auswahlverfahren für den gehobenen Auswärtigen Dienst teilgenommen haben, müssen Sie am schriftlichen Auswahlverfahren für den mittleren Auswärtigen Dienst teilnehmen. Da es sich beim mittleren und gehobenen Auswärtigen Dienst um zwei unterschiedliche Laufbahnen mit ganz unterschiedlichen Tätigkeitsbildern handelt, sind selbstverständlich auch die Eignungstests den jeweiligen Anforderungen angepasst.
Was verdiene ich als Beamter oder Beamtin im mittleren Auswärtigen Dienst?
Antwort: Ihre Verdienstmöglichkeiten während des Vorbereitungsdienstes und direkt nach der Laufbahnprüfung können Sie dieser Übersicht entnehmen.
Die Bezüge eines Beamten im mittleren Auswärtigen Dienst (Stand Oktober 2010) (PDF, 6 KB)
Werden im späteren Berufsleben bei einer Versetzung ins Ausland persönliche Interessen oder familiäre Belange berücksichtigt?
Antwort: Ja, sofern sie mit den dienstlichen Interessen vereinbar sind.
Das Personalreferat bemüht sich, bei der Versetzungsplanung die konkreten fachlichen und örtlichen Postenwünsche zu berücksichtigen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen Dienstes erhalten rechtzeitig vor dem Versetzungstermin eine Liste mit den neu zu besetzenden Posten, die sog. Vakanzenliste und sind gehalten, von dieser Liste eine bestimmte Anzahl an Auslandsposten anzugeben. Dabei können sie sich an persönlichen fachlichen Interessen, aber auch sprachlichen Fähigkeiten orientieren. In dieser Liste der "Wunschposten" können auch familiäre Belange (z.B. Erfordernis einer Deutschen Schule am Dienstort für die Kinder) einfließen. Das Personalreferat versucht bei der Planung, die von den Bediensteten unterbreiteten Wünsche so weit wie möglich einzubeziehen. Dabei muss jedoch stets berücksichtigt werden, dass im dienstlichen Interesse alle vakanten Posten im Ausland, auch Posten mit schwierigen Lebens- und Arbeitsbedingungen nachbesetzt werden müssen.
Ist eine fortgesetzte spezielle Verwendung in einem bestimmten Fachbereich (z.B. Rechts- und Konsularbereich) des Auswärtigen Dienstes möglich?
Antwort: Nein.
Da die Arbeit im Auswärtigen Dienst der Rotation unterliegt, wechselt man nach spätestens 3 bis 4 Jahren sein Aufgabengebiet. Jedoch ist es möglich, sich auf konkrete Stellen zu bewerben.
Haben Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund eine Chance?
Antwort: Ja!
Die Bewerbungen von Deutschen mit Migrationshintergrund haben in den letzten Jahren erfreulicherweise zugenommen. Die deutsche Sprache muss auf muttersprachlichem Niveau beherrscht werden. In den letzten Jahren haben Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund das Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen und wurden eingestellt.
Ist eine Familienplanung mit der Tätigkeit an verschiedenen Auslandsposten vereinbar?
Antwort: Ja!
Aber nicht so einfach wie mit einem Beruf in Deutschland. Die Mitarbeiter des Auswärtigen Amts haben ganz unterschiedliche auf die individuellen Bedürfnisse abgestellte Partnerschafts- und Familienmodelle. Es ist eher schwer möglich für die Partnerin oder den Partner eine Arbeitsmöglichkeit im Ausland zu finden. Familienplanung kommt aber im Auswärtigen Amt nicht zu kurz – der Anteil Verheirateter im Auswärtigen Amt ist mit 63 Prozent insgesamt höher als in der Gesamtgesellschaft.
Stand 09.01.2012
