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Hinweise zum Ablauf des Auswahlverfahrens

Aufgrund der vorgelegten Bewerbungsunterlagen entscheidet der Auswahlausschuss für den mittleren Auswärtigen Dienst über die Zulassung zum Auswahlverfahren. Nach der gegenwärtigen Praxis wird grundsätzlich jeder Bewerber, der die Grundvoraussetzungen erfüllt und sich frist- und formgerecht beworben hat, zum ersten Teil des Auswahlverfahrens eingeladen.

Ausnahmen werden in der Rubrik "Häufig gestellte Fragen" genannt. Nur Eignung und Leistung entscheiden über eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst. Männer und Frauen haben die gleichen Chancen. Schwerbehinderte Bewerber erhalten Erleichterungen wie Zeitverlängerung.

Das Auswahlverfahren besteht aus zwei Abschnitten. Der erste Abschnitt besteht aus einem schriftlichen Auswahlverfahren, das aus Eignungstests in den Bereichen intellektuelle Leistungen, Arbeitsverhalten, Merkfähigkeit, Rechtschreibung, Allgemeinwissen und IT-Kenntnissen sowie einer schriftlichen Sprachprüfung in Englisch. Die Sprachprüfung erfolgt in Form grammatikalisch-lexikalischer Tests.

Zur Vorbereitung empfiehlt sich eine Vertiefung der Kenntnisse in Grammatik und Wortschatz, z. B. anhand der Lektüre fremdsprachiger Zeitungen. Dieser Abschnitt des Verfahrens findet in der Regel in Berlin, Bonn, Hannover, Leipzig und München statt und dauert einen halben Tag. Reisekosten können nicht erstattet werden. Bitte geben Sie schon in der Bewerbung an, wo Sie das schriftliche Auswahlverfahren absolvieren wollen.

Nach Bestehen des schriftlichen Auswahlverfahrens werden die Bewerber zum mündlichen eintägigen Auswahlverfahren nach Berlin eingeladen. Es besteht aus einem Einzelvorstellungsgespräch, einer Gruppendiskussion, einer Gruppenaufgabe, einem Kurzvortrag und einem Einzelgespräch mit einem beratenden Psychologen. In der Einzelvorstellung verschafft sich der Auswahlausschuss einen Eindruck von Ihrer Persönlichkeit und von der Motivation Ihrer Bewerbung für den mittleren Auswärtigen Dienst. In der Gruppendiskussion diskutieren Sie mit mehreren Mitbewerbern über vorgegebene Themen und in der Gruppenaufgabe gilt es als Team eine vorgegebene Aufgabe zu lösen. Der Kurzvortrag in freier Rede enthält einen einfachen und typischen Sachverhalt aus dem Berufsalltag.

Sofern Sie auch das mündlicher Auswahlverfahren bestehen und zur Einstellung vorgesehen sind, erhalten Sie eine entsprechende Einstellungszusage. Diese steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass die Gesundheits- und Sicherheitsüberprüfung positiv verlaufen.


Stand 28.10.2011

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Rolf Holscher
Tel.: +49(0)30-5000-2975

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Ausbildung im mittleren Auswärtigen Dienst 2013:
Fristverlängerung bis 15.05.2012!

Die nächsten Ausbildungsplätze als Regierungssekretär­anwärter/innen werden für das Jahr 2013 vergeben. Voraussichtlich werden 30 Ausbildungsplätze bereit­stehen.
Einstellungstermin:
April 2013
Bewerbungszeitraum:
Januar bis 15. Mai 2012 nur im Online-Verfahren