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Voraussetzungen für den höheren Auswärtigen Dienst

Sie müssen

  • Deutsche/-r im Sinne des Grundgesetzes sein,
  • ein Hochschulstudium mindestens mit einem Master oder gleichwertigem Abschluss abgeschlossen haben,
  • mindestens Englisch und Französisch sprechen (im Auswahlverfahren können Sie Französisch durch die VN-Amtssprachen Arabisch, Chinesisch, Russisch oder Spanisch ersetzen. Englisch ist Pflichtsprache. Spätestens bei Einstellung müssen jedoch befriedigende Kenntnisse in Englisch und mindestens ausreichende Kenntnisse in Französisch vorhanden sein),
  • für die Aufgaben des höheren Auswärtigen Dienstes geeignet sein,
  • gesundheitlich geeignet sein. Dies betrifft ggf. auch Ihre Partnerin bzw. Ihren Partner und Ihre Kinder,
  • der Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung nach dem SÜG zustimmen, die ggf. auch Ihre Partnerin bzw. Ihren Partner einschließt.

Stand 28.04.2010

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Tel.: +49-(0)30-1817-1145
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