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Voraussetzungen für den höheren Auswärtigen Dienst
Sie müssen
- Deutsche/-r im Sinne des Grundgesetzes sein,
- ein Hochschulstudium mindestens mit einem Master oder gleichwertigem Abschluss abgeschlossen haben,
- mindestens Englisch und Französisch sprechen (im Auswahlverfahren können Sie Französisch durch die VN-Amtssprachen Arabisch, Chinesisch, Russisch oder Spanisch ersetzen. Englisch ist Pflichtsprache. Spätestens bei Einstellung müssen jedoch befriedigende Kenntnisse in Englisch und mindestens ausreichende Kenntnisse in Französisch vorhanden sein),
- für die Aufgaben des höheren Auswärtigen Dienstes geeignet sein,
- gesundheitlich geeignet sein. Dies betrifft ggf. auch Ihre Partnerin bzw. Ihren Partner und Ihre Kinder,
- der Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung nach dem SÜG zustimmen, die ggf. auch Ihre Partnerin bzw. Ihren Partner einschließt.
Stand 28.04.2010
