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Europaabteilung

Die „Abteilung E“ besteht seit 1993. Sie ist zuständig für den laufenden politischen Dialog mit allen EU-Mitgliedstaaten und federführend bei der Konzeption, Gestaltung und Koordinierung der Europapolitik der Bundesregierung.

Europapolitik ist weit mehr als die Stabilisierung des Euro oder die Schaffung des Schengenraumes. Ob Datenübermittlung im Flugverkehr, Umsetzung von Sanktionen gegenüber Iran oder Syrien oder neue Fischfangquoten: Fast alle Politikbereiche weisen heutzutage eine europäische Dimension auf, über die in Brüssel entschieden wird. 

Gleichzeitig führen wir mit unseren 26 EU-Partnern, allen voran mit unseren direkten Nachbarn, einen engen Dialog zu allen wichtigen außen-, sicherheits- und europapolitischen Themen, aber auch, um die grenzüberschreitende und regionale Zusammenarbeit zu erleichtern, den Warenaustausch und Investitionen zu fördern, und den Jugend- und Studentenaustausch zu intensivieren. Und außerdem: Allein der deutsche Außenhandel wird zu 60 % mit unseren EU-Partnern abgewickelt und trägt so erheblich zu unserem Wohlstand bei.

Die Europaabteilung des Auswärtigen Amts ist die Schaltstelle für die Pflege der bilateralen Beziehungen Deutschlands zu allen anderen EU-Mitgliedstaaten. Ferner obliegt es ihr, den europapolitischen Gesamtkoordinierungsauftrag des Auswärtigen Amtes innerhalb der Bundesregierung zu erfüllen. Auch wenn für die einzelnen Sachpolitiken, etwa im Bereich Wirtschaft und Finanzen, Verkehr, Umwelt oder Justiz/Inneres, in erster Linie die jeweiligen Fachministerien verantwortlich sind: Diese stimmen ihre Politik in allen wichtigen Aspekten mit dem Auswärtigen Amt ab. Nur so sind eine für unsere Partner verlässliche und berechenbare deutsche Europapolitik und gleichzeitig die wirksame Wahrnehmung deutscher Interessen möglich.

Die Europaabteilung des Auswärtigen Amts stellt nicht nur die Gesamtkohärenz deutscher Europapolitik sicher, sie verfügt in wichtigen Politikbereichen auch über eigene inhaltliche Zuständigkeiten. Dazu zählen die die EU-Institutionen betreffenden Fragen einschließlich der Grundsatz- und Rechtsthemen (z.B. der Vertrag von Lissabon oder die Stellung der deutschen Sprache), die Ausgabenpolitik der EU (der sog. „Mehrjährige Finanzrahmen“), die Beziehungen zum Europäischen Parlament, Fragen der Erweiterung und der Außenbeziehungen der EU (wie die Europäischen Nachbarschaftspolitik und Sanktionspolitik) sowie die Regionalzusammenarbeit im Ostsee- und im Donauraum.

Die Europaabteilung ist für die Vorbereitung des Rats für Allgemeine Angelegenheiten auf Ebene der Außen- bzw. Europaminister zuständig, der wiederum den Europäischen Rat vorbereitet, d.h. das Treffen der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, wo über die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der Europäischen Union entschieden wird. Darüber hinaus werden die Reisen des Ministers, des Bundespräsidenten und der Bundeskanzlerin in unsere EU-Partnerländer ebenso inhaltlich vorbereitet wie die zahlreichen Besuche der europäischen Staats- und Regierungschefs sowie Außenminister in Deutschland.

Gegenwärtig steht die Europaabteilung unter der Leitung von Ministerialdirektor Michael Clauß. Sie gliedert sich in 11 Referate und zwei Arbeitsstäbe („EU-Vertrag Lissabon 2009“ und „deutsche Ostseeratspräsidentschaft 2011/12“). Des Weiteren ist sie prominent im Arbeitsstab für die Vorbereitung des 50. Jubiläumsjahres des Elysée-Vertrags vertreten, mit dem 1963 die Grundlagen für die deutsch-französische Partnerschaft gelegt wurden.


Stand 11.05.2012

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